Saul Goodman

Ihr kennt sicher die Netflixserie mit selbem Namen, und wenn nicht, es geht um einen Anwalt, der – neben vielen spektakulären Kawenzmännerdingens in und außerhalb des Gerichtssaales- seinen Namen ändert von James McGill in Saul Goodman, was jedem Menschen auf der Suche nach einem Rechtsbeistand Vertrauen vermittelt. Wenn man das hört. Also mir. Außerdem kennen wir diesen Saul Goodman alle schon aus „Breaking Bad“, und wenn dir das auch nichts sagt, dann, also dann weiß ich auch nicht, was das noch mit dir werden soll… dann musst du nachsitzen und nachschauen, alles!

Saul Goodman. It´s all good man.

Also. Ich habe mich in Sachen verhunzte Abiturprüfung vor einiger Zeit (ganz genau am sechsten Juli) in juristisch bewanderte Hände gegeben. Im Vorfeld fand ich spannend, dass es (besonders) eine Kanzlei gibt, die bundesweit vertreten will und explizit damit wirbt, Abitur- und andere Prüfungen anzufechten. Sinngemäß steht da, war es zu heiß, zu kalt, der Lehrer war gemein zu dir, sprich mit uns! Natürlich steht da nicht, dass man dann seine Prüfung anfechten kann! Natürlich nicht, das sind Anwälte, aber der juristisch unterbelichtete Laie könnte es so auffassen.

Ich wollte einen Saul Goodman. Einen, bei dem ich mich in Dresden Vorort an einen Schreibtisch setzen kann um die Sachlage zu erörtern. Ich fand in Dresden zwei Kanzleien für Verwaltungsrecht (das ist die relevante Sparte). Einer der beiden Anwälte hat außerdem vor Jahren eine Schule mitbegründet (das konnte ich in der Vita lesen) und hat eine autistische Tochter, die kurz vorm Abitur steht (was ich später im Gespräch erfuhr). Volltreffer! Weil er ja dadurch abseits von Gesetzestexten auch persönlich  irgendwie in das Thema involviert war, was mich hier umtrieb. Abitur plus Inklusion plus Kacke alles. Dieses Thema. Ich dachte irgendwie so bei mir, puh, jetzt ist es auf dem seinem Schreibtisch und jetzt wird alles gut. Jetzt macht der das! Natürlich nur gegen kontinuierlichem Einwurf kleiner Münzen, versteht sich. Ich will euch berichten, wie das so war.

Alles startete mit einer Rechtsberatung zum Thema, der Bubi und ich waren anwesend und Saul Goodman hat das Vorgehen erörtert. Wir haben einen Vertrag geschlossen und für diese erste Rechtsberatung zweihundertfünfzig Euro bezahlt. Er hat uns das weitere Vorgehen erklärt und uns auch informiert, dass es im ersten Schritt  – also bis es zu einem Gerichtsverfahren käme – um die eintausend Euro kosten könnte. Er würde aber kostentransparent arbeiten, sodass wir keine Überraschungen zu erleben hätten. Wir hatten ein gutes Gefühl und waren (sind) außerdem rechtsschutzversichert. Lessons learned: Die Rechtsschutzversicherung (also unsere) greift in so einem Fall erst ab den Gerichtskosten. Alles, was außergerichtlich mit anwaltlichem Beistand zu klären ist, bezahlen wir aus eigener Tasche.

Dann flossen viele, sehr viele Mails hin und her. Im ersten Schritt hat Saul Goodman die Schule informiert, dass wir Einsicht in die Prüfungsunterlagen fordern. Das läuft auf privaten Schulen anders als bei öffentlichen, habe ich mir sagen lassen. Bei öffentlichen Schulen findet da wohl ein Sichtungstermin bei der Schulbehörde statt, bei uns war es direkt in der Schule. Wir mussten nicht dabei sein. Saul Goodman hat die Prüfungsbögen des Bubi, die Aufgabenstellung und auch die Lösungsbögen bekommen und konnte Kopien machen. Ziemlich zeitnah legte Saul Goodman vorsorglich Widerspruch gegen diese eine Prüfung ein, bei der Schule. Wir hatten uns auf die durchgefallene schriftliche Mathematikprüfung fokussiert, es hätte auch die mündliche Nachprüfung sein können (auch durchgefallen), aber die Erfolgschancen standen bei „schriftlich“ irgendwie glänzender am Horizont.

Danach bekamen wir diese Kopien und sollten überprüfen, ob wir einen Ansatzpunkt für einen Widerspruch finden. Das war schwierig. Zum einen dachte ich naiv, der Anwalt hätte da irgendwen am Start oder selbst Expertise um das zu bewerten und zum anderen, ich meine, Leistungskurs Mathe?! What? Ich habe gar nichts verstanden! Und die Lösungsbögen waren ebenfalls kryptisch. Als Laie blickt man nicht durch das Benotungssystem, das kann ich euch sagen. Was da mit wieviel dreiviertelhochachtzehn Punkten bewertet wurde, puh. Abhilfe schaffte zum einen die Aufklärung über das Benotungssystem, die eine befreundete Lehrerin übernommen hat und der Bärtige als einziges Familienmitglied mit höherem Mathematikverständnis hat dann tagelang über den Seiten gebrütet mit dem Ziel, nicht bewertete Extrapunkte zu finden oder Ungereimtheiten.

Der Mann kam zum Schluss, dass mindestens ein Punkt mehr gegeben werden müsste. Danach brauchten wir noch einen Experten von außerhalb, da wir uns nicht in der Lage sahen, das alleine zu begründen. Ein Mathelehrer musste her! Nun war es so, dass wir den auch selbst suchen mussten. Es ist nämlich (leider) nicht so, dass eine Sache, einmal in anwaltliche Hände gegeben, dann auch von selbst läuft. Nein! Ich dachte im Vorfeld, so ein Fachmensch hat da einen Stab an Experten im Telefonbuch, die er entsprechend der Anforderung einfach so zu Rate zieht. Und uns das dann nur in Rechnung stellt. Nein, Eigeninitiative war wirklich an der Tagesordnung.

Der unabhängige Mathelehrer hat sich das dann auch noch mal angeguckt (gegen einen Obolus von 150,00€) und ebenfalls einen Punkt gefunden, der unter Umständen noch bewertet werden müsste.

Nun war es allerdings so, dass dieser eine Punkt den Bubi nicht bis zur Mindestpunktzahl von fünf katapultiert hätte. Man muss es nicht umschreiben: Diese Matheprüfung strotzte vor Minderleistung. Das Perfide war ja, dass er mit wirklich guter Vornote in die Prüfung gegangen war und nicht rekapitulieren kann, was da los war, warum er an diesem Tag das nicht zeigen konnte. Für diejenigen, denen die Vorgeschichte nicht geläufig ist, hier kann das noch mal nachgelesen werden.

Was wir gefunden haben, war eine zum Teil absurde Umsetzung der geforderten Aufgabenadaption, die – laut Anwalt – eine gute Aussicht auf Klageerfolg hätte. Wir haben uns dagegen entschieden. Ich erkläre das gleich. Gewünscht hätten wir uns etwas wirklich profanes wie zwei bis drei Ansätze hinsichtlich der Benotung. Dann hätten wir über die Schule oder Bildungsagentur relativ zeitnah eine Wiederholung erreichen können, bei einer Klage ist das anders. Wenn wir klagen, dann muss das bei Gericht eingereicht werden. Dann wird irgendwann ein Termin festgesetzt, dann muss vorgetragen, bewiesen etc. werden, irgendwann wird darüber dann entschieden. Selbst wenn zu unseren Gunsten, wann wäre das denn? Das kann keiner sagen. Denn es ist ja nun so, dass unser Sohn sich um eine Ausbildungsstelle bewerben wird. Stell dir vor, er bekommt dann für Sommer nächsten Jahres einen Nachprüfungstermin, ist aber zum Einen schon aus dem Stoff raus und zum anderen, was bedeutet das dann für den Ausbildungsplatz? Wegschmeißen und sich schnell noch auf einen Studienplatz bewerben, wenn er denn bestünde? Nein, das funktioniert nicht für uns. An dieser Stelle endete das für uns. Also wirklich. Eine Ausbildung mit Abitur ist jetzt hier im Gespräch bei einem Bildungsträger, der viele junge Menschen mit Autismusspektrumstörung ausbildet. Darauf arbeiten wir nun hin.

Ich muss auch noch erwähnen, dass ich sehr wohl die erschwerenden Aspekte mit dem Saul Goodman diskutiert habe: Corona, manche Länder vergaben sogar Extrapunkte, kein Schulintegrationshelfer, unklare Tutorbegleitung. Das ist alles nicht schön, das fand er auch, allerdings hat er mir sehr ernst klar gemacht, dass ich mich SOFORT und in der Situation des Eintretens beschweren hätte müssen und Abhilfe fordern. Nun, im Nachgang, nach verhunzter Prüfung, lässt das kein Richter mehr gelten. Warum haben sie denn nichts gesagt?! Na, ganz einfach, weil alle immer gesagt haben, ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen. Und das habe ich dann auch getan – mir keine Sorgen gemacht. Das hat man nun davon.

Im übrigen sind alle Schritte, die wir gegangen sind, bis zur Klageeinreichung bei Gericht ohne anwaltlichen Beistand zu bewältigen. Ich hätte schlichtweg nicht gewusst, wie. Das ganze hat uns etwas über eintausend Euro gekostet. Wenn ihr in so einer Situation seid, wisst ihr nun, Einsicht in alle Unterlagen ist Bürgerrecht. Und Widerspruch kann jeder durchgefallene Abiturient formal selber stellen (oder der gesetzliche Vertreter). Danach braucht ihr jemanden, der das beurteilen kann und dann geht ihr mit dem Ergebnis zur Schule zurück und die kann „dem Widerspruch stattgeben“, das heißt, Fehler in der Prüfung eingestehen und das setzt dann irgendwie einen neuen Prüfungsversuch in Gang, oder sie sagt, „nicht stattgegeben“, und dann muss das vor Gericht, wenn ihr das wollt. Und dann braucht ihr zwingend einen Anwalt, der mit euch die Erfolgsaussichten klärt und auch, wie lange sich sowas hinziehen kann. Es ist ja so, wie Annett Louisan schon sang: … So viele Dinge bekommt man erst dann, wenn man sie nicht mehr gebrauchen kann. Im übrigen entbehrt das Lesen keiner Rechtsberatung, ich habe keine Ahnung, ich gebe nur wieder, was ich erlebt habe und was mir gesagt wurde. Immerhin könnt ihr euch gegebenenfalls tausend Euro sparen wenn euch zumindest der Prozess bekannt ist. Vielleicht wusstet ihr das alles auch schon oder habt das BGB gelesen und verstanden. Anderenfalls war es hoffentlich eine nette Lektüre! 😉

Wir schauen optimistisch in die Zukunft und ich bin friedlich, was das Thema angeht. Ich habe Frieden geschlossen. An dieser Stelle ist jetzt und hier alles gekämpft. Der Sohn will nie wieder einen Fuß in diese Schule setzen, muss er nicht. Er macht jetzt ein freiwilliges Jahr, was ihm gut gefällt und wo alle ihn mögen, was ihm außerdem sehr guttut und im nächsten Jahr dann halt Ausbildung. Und wer weiß schon, was danach ist. ich weiß noch nicht mal, was nächstes Jahr ist! Kleine Schritte und annehmen, was ist, das sind die Lektionen von 2020. Wer weiß, ohne Corona würde ich vielleicht anders aufgestellt sein. Jetzt ist es so, wie es ist. Ich hab den Sohn gefragt, was willst du?! Sollen wir weitermachen? Er meinte, nein. Er wird sich also nun 2021 mit seinem Abiturzeugnis ohne Abschluss um eine Ausbildung bewerben und wenn die Entscheider dort lesen können und wollen, sehen sie recht passable Leistungen aus drei Jahren Gymnasium, das ist doch was.

Ach so! Wenn ihr mich tatsächlich nach einem Rat fragen würdet nach dieser Sache, dann möchte ich den Bubi selbst zitieren, der meinte zu mir: „Wenn ich noch mal von vorn anfangen könnte, würde ich niemals Mathe/Info als Leistungskurs nehmen! Nicht, weil mir das nicht liegen würde, sondern, weil es die allerschwerste Prüfung ist mit dem meisten Stoff. Ich würde Englisch wählen oder etwas, was leicht zu schaffen ist, wo man leicht Punkte einsammeln kann.“. Damit hatte der Bubi hier das letzte Wort und das Kapitel ist nun abgeschlossen. It´s all good, man!

 

 

Ein Kaffee für Frau Nieselpriem

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